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OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 19.12.2003 - 15 O 1/03
- OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
1) § 13 Abs. 5 UWG enthält einen besonderen Missbrauchstatbestand, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis -selbst einer solchen des unmittelbar betroffenen Mitbewerbers (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 -Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung)- die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht. - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
Nach ihr liegt ein Missbrauch vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 2001, 148, 150 -Vielfachabmahner;… Köhler / Piper, UWG, 3. Auflage, § 13 Rdn. 59). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 163/02
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
Die Akte 8 O 163/02 LG Kleve ist zur Ergänzung des Parteivorbringens Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht gewesen.
- OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist …
§ 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung). - OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes
§ 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).